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   OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 10 LA 18/21   

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OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 10 LA 18/21 (https://dejure.org/2021,4085)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.03.2021 - 10 LA 18/21 (https://dejure.org/2021,4085)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. März 2021 - 10 LA 18/21 (https://dejure.org/2021,4085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 1 AsylG; § 37 Abs. 1 AsylG
    Anforderungen an die Darlegung der auf eine Tatsachenfrage gestützten grundsätzlichen Bedeutung im asylgerichtlichen Verfahren; Keine analoge Anwendbarkeit des § 37 Abs. 1 AsylG auf Folgeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2021, 556
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 10 LA 18/21
    Die vorliegend auf § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG gestützte Entscheidung über die Unzulässigkeit des Asylantrags des Klägers wird von der Vorschrift des § 37 Abs. 1 Satz 1 AsylG nicht erfasst (vgl. Senatsbeschluss vom 20.2.2020 - 10 LA 53/20 -, juris Rn. 13; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 27.6. 2017 - 1 C 26.16 -, juris Rn. 28, und Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris Rn. 19).

    Die besondere in § 37 Abs. 1 AsylG geregelte Rechtsfolge, die weit über die ansonsten mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung verbundene Hemmung der Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes hinausgeht (vgl. Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 37 AsylG Rn. 2), ist nicht verallgemeinerungsfähig (BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris Rn. 19) und steht damit einer analogen Anwendung des § 37 Abs. 1 AsylG auf Folgeanträge entgegen (Kluth/Heusch in BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 1.10.2020, § 37 Rn. 5; Funke-Kaiser in GK-AsylG, Stand: März 2019, § 37 Rn. 16; a.A.: Marx, AsylG, 10. Auflage 2019, § 37 Rn. 4).

    Bei der Ablehnung eines Folgeantrags als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG - wie vorliegend - würde erst die Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung im Hauptsacheverfahren dazu führen, dass das Bundesamt das Asylverfahren - dem Rechtsgedanken des § 37 Abs. 1 Satz 2 AsylG entsprechend - fortzuführen hat und die verweigerte sachliche Prüfung nachzuholen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 10 LA 18/21
    Die vorliegend auf § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG gestützte Entscheidung über die Unzulässigkeit des Asylantrags des Klägers wird von der Vorschrift des § 37 Abs. 1 Satz 1 AsylG nicht erfasst (vgl. Senatsbeschluss vom 20.2.2020 - 10 LA 53/20 -, juris Rn. 13; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 27.6. 2017 - 1 C 26.16 -, juris Rn. 28, und Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 10 LA 18/21
    Eine Rechtssache ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und (im Falle einer Rechtsfrage) nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; ferner: GK-AsylG, Stand: Juni 2019, § 78 AsylG Rn. 88 ff. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Januar 2019, § 78 AsylG Rn. 21 ff. m.w.N).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 10 LA 18/21
    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 10 LA 18/21
    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2020 - 10 LA 53/20

    Abänderungsverfahren; Austausch Rechtsgrundlage; Umdeutung; Wesensveränderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 10 LA 18/21
    Die vorliegend auf § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG gestützte Entscheidung über die Unzulässigkeit des Asylantrags des Klägers wird von der Vorschrift des § 37 Abs. 1 Satz 1 AsylG nicht erfasst (vgl. Senatsbeschluss vom 20.2.2020 - 10 LA 53/20 -, juris Rn. 13; BVerwG, EuGH-Vorlage vom 27.6. 2017 - 1 C 26.16 -, juris Rn. 28, und Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 BN 4.18

    Höhe des Elternbeitrags für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 10 LA 18/21
    Die Begründungspflicht verlangt daher, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils substantiiert auseinandersetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.6.2019 - 5 BN 4.18 -, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 11 LA 471/08

    Divergenzzulassung bei wesentlicher Veränderung der einer früheren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 10 LA 18/21
    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 10 LA 349/18

    Divergierende Rechtsprechung; Klärungsbedürftigkeit; Vorlagebeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 10 LA 18/21
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG verlangt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u. a. Senatsbeschluss vom 13.9.2018 - 10 LA 349/18 -, juris Rn. 2 ff.):.
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